FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Unter welchen Umständen, kann es dem*der Mieter*in untersagt werden, Tiere in der Wohnung zu halten?
Gefährliche Tiere dürfen nicht gehalten werden. Die Anzahl von Haustieren muss in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner*innen stehen. Es darf zu keiner anhaltenden Belästigung der anderen Hausbewohner*innen durch die Tiere kommen. Das Tierwohl ist zu beachten und die Hausgemeinschaft darf durch die Tierhaltung nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandeln kann die Tierhaltegenehmigung entzogen werden.