Wer muss sich an die Hausordnung halten?

Die Hausordnung gilt für alle Bewohner*innen und sonstigen Nutzer*innen der Wohnhausanlage, sowie deren Mitbewohner*innen, Besucher*innen und Beauftragte. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.

Hafte ich als Mieter*in auch für das Verhalten meiner Mitbewohner*innen oder Besucher*innen und Beauftragten?

Innerhalb der Wohnhausanlage haftet der*die Mieter*in für alle ihm*ihr zuzurechnenden Personen, also auch für seine*ihre Mitbewohner*innen, Besucher*innen oder von ihm*ihr Beauftragte.

Wer ist verantwortlich, wenn meine Kinder in den Allgemeinbereichen spielen?

Die Eltern/Obsorgeberechtigten trifft auch hier immer die Aufsichtspflicht. Die Vermieterin übernimmt und trifft keine Verantwortung hinsichtlich spielender Kinder.

Warum ist es verboten Gegenstände in den Gängen und Stiegenhäusern abzustellen?

Das Abstellen von Gegenständen ist feuerpolizeilich verboten, da Stiegenhäuser, Gänge und sämtliche Eingänge und Ausgänge als Fluchtwege frei von Gegenständen sein müssen. In einem Brandfall wäre sonst die Begehbarkeit erschwert. Darüber hinaus könnte es sich auch um leicht brennbare Materialien handeln, die dann eine erhebliche Gefahr darstellen würden.

Was ist, wenn ich Gegenstände widerrechtlich in den Allgemeinbereichen abstelle?

Wenn ein*e Mieter*in widerrechtlich Gegenstände in den Allgemeinbereichen abstellt, so werden diese auf Kosten des Mieters/der Mieterin entsorgt. Stehen die Gegenstände in Stiegenhäusern, Gängen oder bei Ein- und Ausgängen, kann zusätzlich bei der Feuerpolizei Anzeige erstattet werden oder mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage vorgegangen werden.

Darf man Abfälle im Ausguss entsorgen?

Das Entsorgen von Speiseresten (auch flüssigen) oder sonstigen Abfällen (auch Flüssigkeiten!) in Ausguss oder Toilette ist strengstens zu unterlassen! Es kann zu Ablagerungen und Verstopfungen kommen, die kostspielige Reinigungen oder Reparaturen erfordern. Durch Geruchsbildung können Schädlinge angelockt werden. Speiseölreste und Altspeiseöle sind in Sammelbehältern (kostenlos erhältlich bei der MA 48) Kostenlose Sammlung von Altspeiseölen und -fetten - Sammlung und Verwertung (wien.gv.at) aufzubewahren und bei den Problemstoffsammelstellen Problemstoffsammlung - Abgabe von Batterien, kleinen Elektrogeräten und Speiseöl (wien.gv.at) oder Mistplätzen abzugeben. Speisereste sind im Restmüll zu entsorgen.

 

Was ist zu beachten, wenn man mit einem Hund durch die Wohnhausanlage geht?

Hunde müssen innerhalb der Wohnhausanlage an der Leine geführt werden und zusätzlich ist ein Beißkorb anzulegen. Der*die Hundehalter*in hat sämtliche Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu beseitigen.

Unter welchen Umständen, kann es dem*der Mieter*in untersagt werden, Tiere in der Wohnung zu halten?

Gefährliche Tiere dürfen nicht gehalten werden. Die Anzahl von Haustieren muss in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner*innen stehen. Es darf zu keiner anhaltenden Belästigung der anderen Hausbewohner*innen durch die Tiere kommen. Das Tierwohl ist zu beachten und die Hausgemeinschaft darf durch die Tierhaltung nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandeln kann die Tierhaltegenehmigung entzogen werden.

Sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten?

Im Sinne der Hausgemeinschaft ist Lärm in der Wohnhausanlage grundsätzlich soweit als möglich zu vermeiden. Darüber hinaus gelten die ortspolizeilichen Bestimmungen betreffend Ruhezeiten, im Allgemeinen gilt eine Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr.

Darf man in den Allgemeinbereichen rauchen?

Nein! Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen in sämtlichen Allgemeinbereichen verboten (z.B. Aufzug, Keller, Garagen, Dachböden, Stiegenhäuser, Gänge etc.). Dies gilt auch für die Entsorgung von Zigaretten-, Asche-, Tabakresten oder sonstigem Rauchzubehör. Die Entsorgung der genannten Dinge aus Fenstern, Balkonen, Terrassen, Loggien etc. ist ebenfalls verboten.

Ist die Lagerung von Gegenständen in Garagen erlaubt?

Nein! Die Lagerung von Gegenständen im Garagenbereich ist verboten. Auch der Umgang mit offenem Feuer oder das Rauchen ist hier strengstens verboten.

Ist das Grillen erlaubt?

Im gesamten Bereich der Wohnanlage ist das Grillen mit Holzkohle verboten.

Muss ich die geförderte Wohnung als meinen Hauptwohnsitz anmelden?

Ja, die geförderte Wohnung muss Hauptwohnsitz des Mieters/der Mieterin sein und als solcher angemeldet werden.

Meldeamt - Adressen, Öffnungszeiten, Termine (wien.gv.at)

Was kann man tun gegen Schimmelbildung?

Regelmäßig lüften! Zusätzlich nach jedem Duschen/Baden lüften und/oder Lüftung einschalten. Silikonfügen trocken halten (nach jeder Benutzung mit einem Tuch trocknen). Für ausreichende Beheizung (vor allem in Nassräumen) sorgen. Kondensat von angelaufenen Fenstern und Dichtungen trocken abwischen.

Was passiert, wenn nicht regelmäßig gelüftet wird?

Es kann zu Schimmelbefall kommen durch Feuchtigkeit in Wänden oder Möbeln etc., sowie durch Kondensatbildung an den Fenstern in Falz und Dichtungen.

Was ist „Richtiges Lüften“?

Mindestens dreimal (3x) täglich zehn (10) Minuten Stoßlüften (am besten alle Fenster ganz öffnen für optimalen und schnellen Luftaustausch). Das Kippen von Fenstern oder zu langes Lüften im Winter ist schlecht, da dadurch die Wand stark auskühlt und Schimmelbildung gefördert wird. Während des Kochens und danach sollte gelüftet werden, um die anfallende Feuchtigkeit zu eliminieren. Auch nach dem Baden oder Duschen muss immer gelüftet werden.

Wie kann ich Schimmelbildung im Bad vermeiden?

Nach jedem Duschen/Baden lüften bis die feuchte Luft ausgetauscht ist. Auf ausreichende Beheizung achten, damit Restfeuchte auftrocknet. Silikonfugen trockenwischen, Fließen und Böden trocken halten, Duschwand (z.B. mit Abzieher) trocknen. Lüftung einschalten! (vor allem bei innenliegenden Bädern). Lüftung regelmäßig reinigen. Kondensat von den Fenstern abwischen.

Wie oft muss ich die Gastherme warten?

Die Gastherme muss einmal (1x) pro Jahr durch ein dazu befugtes Unternehmen gewartet werden. Dies ist sehr wichtig und sollte nicht vergessen oder hinausgeschoben werden, um die Sicherheit zu gewährleisten und es ist eine Verpflichtung des Mieters/der Mieterin.

Ist der*die Mieter*in für die Wartung der Gastherme zuständig?

Ja. Für das regelmäßige Service der Gastherme durch ein dazu befugtes Unternehmen ist der*die Mieter*in verantwortlich und hat dafür auch die Kosten zu übernehmen. Etwaige Geldstrafen bei Unterlassung treffen den*die Mieter*in.

Brauche ich eine Haushaltsversicherung oder ist alles durch die Gemeinnützige Bauvereinigung versichert?

Sie brauchen eine Haushaltsversicherung für Ihren gesamten Hausrat und gegen Regressansprüche, falls Sie einen Schaden verursachen. Die Gemeinnützige Bauvereinigung ist nur für das Gebäude versichert und für alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile sowie mit einer Haftpflichtversicherung bei Ansprüchen Dritter gegen das Gebäude. Sollte der*die Mieter*in Schäden am Gebäude verursachen, so kann sich die Versicherung der Gemeinnützigen Bauvereinigung am Mieter/an der Mieterin regressieren.

Darf ich als Mieter*in meine Wohnung weitergeben?

Nein. Es sei denn es besteht ein gesetzliches Eintrittsrecht gemäß § 12 oder § 14 MRG.

Was gilt im Todesfall des Mieters/der Mieterin?

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch, ein*e Vertretungsbefugte*r oder die Erben müssen die Hausverwaltung über das Ableben des Mieters/der Mieterin informieren und die Sterbeurkunde übermitteln. Gibt es eintrittsberechtigte Personen gilt § 14 MRG. Das bedeutet, dass die gesetzlich eintrittsberechtigten Personen in den Mietvertrag eintreten, es sei denn, sie lösen innerhalb von 14 Tagen das Mietverhältnis auf.

Wer kann nach dem Ableben des Mieters/der Mieterin den Mietvertrag kündigen?

Die Erben bzw. eine vertretungsbefugte Person kann den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem vollen Monat schriftlich zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss unterschrieben sein und eingeschrieben per Post an die Gemeinnützige Bauvereinigung gesendet werden.

Wer ist eintrittsberechtigt?

Ehepartner*in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte in gerader Linie einschließlich Wahlkinder, Geschwister, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und unmittelbar vor dessen Ableben im gemeinsamen Haushalt mit dem*der Hauptmieter*in gelebt haben. Der*die Lebensgefährte/Lebensgefährtin muss allerdings schon gemeinsam mit dem*der Hauptmieter*in in die Wohnung eingezogen sein oder seit mindestens drei Jahren gemeinsam mit dem*der Hauptmieter*in in der Wohnung wohnen.

Was ist in den Betriebskosten inkludiert?

Die in § 21 MRG aufgelisteten Kosten dürfen als Betriebskosten verrechnet werden. Dazu zählen z.B. die Wasserversorgung des Hauses, die Reinhaltung und Wartung der Allgemeinen Teile des Hauses, die entsprechende Beleuchtung der Allgemeinen Teile des Hauses, die Schneeräumung, die angemessene Versicherung des Gebäudes. 

Was muss ich als Einkommensnachweis erbringen?

Wenn Sie unselbständig tätig sind, den Jahreslohnzettel. Wenn Sie selbständig tätig sind, den letzten Einkommenssteuerbescheid.  Wenn Sie Pension beziehen, die Pensionsbezugsbestätigung der Pensionsversicherungsanstalt. Im jeweiligen Fall einen Nachweis der Unterhalts- bzw. Alimentationszahlung oder eine Bestätigung über den Bezug von Karenzgeld.

Was muss ich tun wenn ich meine Schlüssel verloren habe?

Bitte machen Sie bei der Polizei eine Diebstahl/Verlustanzeige und senden uns diese Bestätigung zu.

Danach erhalten Sie eine Schlüsselbestätigung, um den Schlüssel bei einer Firma Ihrer Wahl nachmachen zu können.

 

Wenn Ihr Schlüssen defekt oder bereits abgebrochen ist, verwahren diesen solange, bis Sie die Wohnung kündigen.

Bei Rückstellung der Wohnung sind von Ihnen alle ausgegebenen sowie nachträglich durch Sie angefertigten Schlüssel an uns zurück zu geben. Sollten bei der Wohnungsrückgabe Schlüssel fehlen, so müssen wir Ihnen den Austausch der Schließanlage für Ihre Wohnung in Rechnung stellen.

Wie sind die Vergaberichtlinien bei der GWSG?

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir nach unseren Richtlinien alle frei werdenden Wohnungen zuerst den Vergabereferent*innen der Wiener Stadtwerke Gruppe bzw. nach Förderungsrichtlinien der Wohnberatung Wien melden müssen.  Erst nach diesen Richtlinien können wir auf unsere allgemeine Vormerkliste zurückgreifen.

Die zur freien Vergabe erhaltenen Wohnungen werden danach an alle anderen Interessent*innen die sich über unser Kundenportal angemeldet haben, angeboten (Vormerkungen über unser Kundenportal https://wsw.mein-domizil.at). Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Kundenportal.

Die Reihung der Anmeldung erfolgt nach Einlangen und die Bearbeitung erfolgt chronologisch.