Was muss ich tun wenn bei mir eingebrochen wurde?
Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei und die Hausverwaltung. Veranlassen Sie so rasch als möglich den Einbau eines neuen - vorerst provisorischen Zylinders. Bestellen Sie einen neuen, der Sperranlage entsprechenden Zylinder und geben Sie die Anzahl der gewünschten Schlüssel bekannt. Die erforderlichen Berechtigungen erhalten Sie von der Hausverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass Einbruchschäden (Eingangstür, Zylinder, Fenster, ...) nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind. Sofern Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, können Sie solche Schäden über Ihre Versicherung abwickeln.
Was muss ich tun wenn ich meine Schlüssel verloren habe?
Bei Verlust Ihres Schlüssels gilt die selbe Vorgehensweise wie im Falle eines Einbruchs. Bitte verwahren Sie defekte oder bereits abgebrochene Schlüssel, bis Sie die Wohnung gegebenenfalls zurückgeben.
Bei Rückstellung der Wohnung sind von Ihnen alle ausgegebenen sowie nachträglich durch Sie angefertigten Schlüssel an uns zurück zu geben. Sollten bei der Wohnungsrückgabe Schlüssel fehlen, so müssen wir Ihnen den Austausch der Schließanlage für Ihre Wohnung in Rechnung stellen.
Was muss ich tun wenn ich meine Wohnung oder meinen Abstellplatz kündigen möchte?
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihren Abstellplatz kündigen möchten können Sie die beiliegende Kündigungsvorlage ausfüllen, unterfertigen und an uns übermitteln. Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Es können nur Kündigungen mit Unterschrift bearbeitet werden.