Was tun bei einem Gebrechen?

 

Bitte verständigen Sie uns unter:
01/587 35 98 DW 31 
E-Mail: office@gwsg.at

Wir werden für Sie eine Firma beauftragen.
Wir ersuchen Sie, ohne Einverständnis der Versicherung und der Hausverwaltung keine Reparaturarbeiten zu beauftragen. Ausgenommen davon sind selbstverständlich nötige Sofortmaßnahmen zur Verhinderung von größeren Folgeschäden oder zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren.

Unsere Leitungswasserversicherung ersetzt Ihnen Schäden an - fest mit dem Gebäude verbundenen - Teilen, wie Mauerwerk (eingeschlossen der darin verlegten Installationen), Heizkörper, Tapezierung, Malerei, Fliesen, Parkett, Holzdecken, vollflächig verklebte Teppich- und Bodenbeläge, etc.

Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen (auch Einbaumöbel) sind nicht versichert und werden daher nur durch Ihre individuell abgeschlossene Haushaltsversicherung abgedeckt.

 

Was tun bei einem Einbruch?

Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei und die Hausverwaltung. Veranlassen Sie so rasch als möglich den Einbau eines neuen - vorerst provisorischen Zylinders. Bestellen Sie einen neuen, der Sperranlage entsprechenden Zylinder und geben Sie die Anzahl der gewünschten Schlüssel bekannt. Die erforderlichen Berechtigungen erhalten Sie von der Hausverwaltung.

Wir weisen darauf hin, dass Einbruchschäden (Eingangstür, Zylinder, Fenster, ...) nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind. Sofern Sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, können Sie solche Schäden über Ihre Versicherung abwickeln.

Was tun bei einem Schlüsselverlust?

Bei Verlust Ihres Schlüssels gilt die selbe Vorgehensweise wie im Falle eines Einbruchs. Bitte verwahren Sie defekte oder bereits abgebrochene Schlüssel, bis Sie die Wohnung gegebenenfalls zurückgeben.

Bei Rückstellung der Wohnung sind von Ihnen alle ausgegebenen sowie nachträglich durch Sie angefertigten Schlüssel an uns zurück zu geben. Sollten bei der Wohnungsrückgabe Schlüssel fehlen, so müssen wir Ihnen den Austausch der Schließanlage für Ihre Wohnung in Rechnung stellen.

Was tun wenn ich meine Wohnung oder meinen Abstellplatz kündigen möchte?

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihren Abstellplatz kündigen möchten können Sie die beiliegende Kündigungsvorlage ausfüllen, unterfertigen und an uns übermitteln. Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Es können nur Kündigungen mit Unterschrift bearbeitet werden.