FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Sind bestimmte Ruhezeiten einzuhalten?
Im Sinne der Hausgemeinschaft ist Lärm in der Wohnhausanlage grundsätzlich soweit als möglich zu vermeiden. Darüber hinaus gelten die ortspolizeilichen Bestimmungen betreffend Ruhezeiten, im Allgemeinen gilt eine Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr.