FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Hafte ich als Mieter*in auch für das Verhalten meiner Mitbewohner*innen oder Besucher*innen und Beauftragten?
Innerhalb der Wohnhausanlage haftet der*die Mieter*in für alle ihm*ihr zuzurechnenden Personen, also auch für seine*ihre Mitbewohner*innen, Besucher*innen oder von ihm*ihr Beauftragte.