FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Warum ist es verboten Gegenstände in den Gängen und Stiegenhäusern abzustellen?
Das Abstellen von Gegenständen ist feuerpolizeilich verboten, da Stiegenhäuser, Gänge und sämtliche Eingänge und Ausgänge als Fluchtwege frei von Gegenständen sein müssen. In einem Brandfall wäre sonst die Begehbarkeit erschwert. Darüber hinaus könnte es sich auch um leicht brennbare Materialien handeln, die dann eine erhebliche Gefahr darstellen würden.