FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Was ist, wenn ich Gegenstände widerrechtlich in den Allgemeinbereichen abstelle?
Wenn ein*e Mieter*in widerrechtlich Gegenstände in den Allgemeinbereichen abstellt, so werden diese auf Kosten des Mieters/der Mieterin entsorgt. Stehen die Gegenstände in Stiegenhäusern, Gängen oder bei Ein- und Ausgängen, kann zusätzlich bei der Feuerpolizei Anzeige erstattet werden oder mit Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage vorgegangen werden.