FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Wer ist eintrittsberechtigt?
Ehepartner*in, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte in gerader Linie einschließlich Wahlkinder, Geschwister, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und unmittelbar vor dessen Ableben im gemeinsamen Haushalt mit dem*der Hauptmieter*in gelebt haben. Der*die Lebensgefährte/Lebensgefährtin muss allerdings schon gemeinsam mit dem*der Hauptmieter*in in die Wohnung eingezogen sein oder seit mindestens drei Jahren gemeinsam mit dem*der Hauptmieter*in in der Wohnung wohnen.