FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Was gilt im Todesfall des Mieters/der Mieterin?
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch, ein*e Vertretungsbefugte*r oder die Erben müssen die Hausverwaltung über das Ableben des Mieters/der Mieterin informieren und die Sterbeurkunde übermitteln. Gibt es eintrittsberechtigte Personen gilt § 14 MRG. Das bedeutet, dass die gesetzlich eintrittsberechtigten Personen in den Mietvertrag eintreten, es sei denn, sie lösen innerhalb von 14 Tagen das Mietverhältnis auf. Einen neuen Mietvertrag gibt es nach Eintritt in die Mietrechte nicht.