FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Wenn Sie speziell nach einem Thema suchen, können Sie das Suchfeld dazu nützen.
Darf man in den Allgemeinbereichen rauchen?
Nein! Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen in sämtlichen Allgemeinbereichen verboten (z.B. Aufzug, Keller, Garagen, Dachböden, Stiegenhäuser, Gänge etc.). Dies gilt auch für die Entsorgung von Zigaretten-, Asche-, Tabakresten oder sonstigem Rauchzubehör. Die Entsorgung der genannten Dinge aus Fenstern, Balkonen, Terrassen, Loggien etc. ist ebenfalls verboten.